Vorsicht bei Schätzungen: Ertragsausfall bei Photovoiltaik Anlagen
Sehr geehrter Photovoltaik Anlagen Betreiber,
Viele PV Anlagenbetreiber sind versichert gegen sog. Ertragsausfall, also wenn z.B. im Schadenfall die PV Anlage nicht einspeisen kann. Die versicherungstechnischen Modalitäten sollten mit der Versicherung geklärt werden, z.B. die sog. "Haftzeit" spielt eine Rolle.
Es gibt auch anderweige Szenarien, wo Anlagenbetreiber Anspruch auf Zahlungen haben. Im konkreten Fall wurde Aufgrund eines kleinen technischen Fehlers die PV- Anlage vom Direktvermarkter die PV Anlage fälschlicherweise abgeregelt.
Auch Abregelungen von Solarparks bei Überkapazitäten, ergo Abregelungen, welche nicht auf der 6- Stunden Regel beruhen, sind betroffen. Dann leistet der Energieversorger.
Heute geht es um die Höhe dieser "Ersatzvergütung".
Was über die Wintermonate kaum aufgefallen ist, wurde im März offensichtlich. Der Fehler in der Software war schnell gefunden, der Direktvermarkter räumte ein, den Ertragsausfall zu begleichen. Soweit - sogut. Doch die Berechnung des Ertragsausfalles wird häufig nicht korrekt durchgeführt.
Gerade Energieversorger oder auch Versicherungen ziehen gerne Tabellen zu rate, diese basieren auf Durchschnittswerten, im konkreten Fall - und dieser häuft sich gerade bei den Modalitäten - wurde der Kunde extrem übervorteilt. Warum?
Lassen Sie es uns an einem einfachen Beispiel erklären. Im folgenden Bild sehen sie eine musterhafte Sinuslinie eines schönen Sommertages. Die Einspeiseleistung beginnt in der Früh, steigt an, maximale Leistung gegen Mittag und nimmt sauber gegen Abend wieder ab.
Wird die Anlage nun abgeregelt, sei es aus einem Fehler heraus oder weil im Netz vergütungspflichtige Überkapazitäten vorhanden sind, geht die Kurve gegen Null. Im folgenden Bild wird um ca. 8:15 in der Früh abgeregelt auf 0% und am Abend um ca. 17:45 wieder zugeschaltet. Wir von Solartechnik Bayern überwachen die Anlagen in Echtzeit und speichern diese Daten.
Jetzt kommt die Berechnung. Nach unserem Verständnis muss die Vergütung wie folgt aussehen. Die abgeregelte Energie muss vergütet werden.
Das ist nicht der Fall. Es ist auch zu verstehen, dass die Ersatzleister nicht jeden Tag genau berechnen können, hier wäre der Aufwand zu groß, schließlich ist es Sonnenabhängig. Anstelle dessen rechnet der Ersatzleister z.B. wie folgt. Es wird die Energie 15 Minuten VOR der Abregelung, sowie 15 Minuten NACH der Abregelung als Basis herangezogen, dieser Wert wird vergütet, das sieht dann von der Darstellung wie folgt aus.
Was ergo NICHT vergütet wird, ist folgendes. Im Bild dargestellt durch die rote Fläche.
Die gute Nachricht ist: Der Ersatzleister ist zumeist einverstanden, wenn der Anlagebetreiber oder deren Wartungspartner die Ausfälle berechnet und die Zahlen vorlegt.
Das machen wir für unsere Kunden im Zuge des Wartungsvertrages.
Dann wird wie folgt vergütet, anhand der tatsächlichen Globelstrahlungsdaten zu 100% wie im oberen Bild bereits gezeigt.
Unser Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Wartungspartner, ob die Ausfälle sowie Abregelungen basierend auf den tatsächlichen Globalstrahlungsdaten berechnet werden. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung, mit Ihrem EVU und ggf. mit Ihrem Direktvermarkter, es geht um sehr viel Geld.
Haben Sie Fragen? Scheuen sie sich nicht, unser Team zu kontaktieren.