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Die 6 Stundenregel

Die Stundenregel wird zum ernsthaften Problem

6 stunden regel 3 stunden regel

Sehr geehrter Photovoltaik Anlagen Betreiber,

wer die sog. 6 Stunderegel kennt, diese wurde mittlerweile modifiziert und im § 51 EEG 2023 wie folgt definiert (Quelle: Bundesministerium der Justiz)

Wenn der Spotmarktpreis

1. im Jahr 2023 für die Dauer von mindestens vier aufeinanderfolgenden Stunden,

2. in den Jahren 2024 und 2025 für die Dauer von mindestens drei aufeinanderfolgenden Stunden,

3. im Jahr 2026 für die Dauer von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Stunden und

4. ab dem Jahr 2027 für die Dauer von mindestens einer Stunde negativ ist,

verringert sich der anzulegende Wert für den gesamten Zeitraum, in dem der Spotmarktpreis ohne Unterbrechung negativ ist, auf null.

Dies betrifft Betreiber von Solaranlagen größer 400kWp, welche nach dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden.

Im EEG 2014 § 24 erstmals geregelt, im EEG 2017 §51 (besondere Beachtung findet hier §24) heißt es:

Wenn der Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone Deutschland/Österreich am Spotmarkt der Strombörse
EPEX Spot SE in Paris an mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ ist, verringert sich der
anzulegende Wert nach § 23 Absatz 1 Satz 2 für den gesamten Zeitraum, in denen die Stundenkontrakte ohne
Unterbrechung negativ sind, auf null.

Im Klartext bedeutet das: Ist an der Strompreisbörse in Paris der Verkaufspreis für Strom länger als oben aufgeführte Stunden auf 0, erhalt der Anlagenbetreiber KEINE Einspeisevergütung für diesen Zeitraum.

Auch ist die eingespeiste Strommenge in diesem Zeitraum an den Netzbetreiber zu übermitteln, ansonsten verringert sich bei bereits einmaligem negativen Strompreis im Kalendermonat die Vergütung um 5% pro Kalendertag über den gesamten Monat.

Hier können Sie sich die aktuellen Werte selbst auslesen:

Netztransparenz

Es ist klar ersichtlich, dass hier alle monetären Einbußen durch eben diese Regelung den Strommarkt betreffend, klar auf den Anlagenbesitzer abgewälzt werden.

Unsere Kunden haben im April 2024 im Schnitt 17,5% Einbußen durch diese Regelung. Das gefährdet die Betreibersicherheit glasklar.

Im TV, in der Presse und bei jeder öffentlichen Veranstaltung wird durch die Politiker vermittelt, die Erneuerbaren Energien zu fördern. Doch hier ist klar ersichtlich, dass durch die finanzielle Schlechterstellung der Erzeuger wieder einmal der einfachste Weg gegangen wird, die Konzerne werden geschont und der Anlagenbesitzer, einst sollte die PV Anlage die Rente sichern, nun kräftig zur Kasse gebeten wird.

Wir fordern klar: Hier muss eine gerechte und vor allem tragbare Lösung für alle gefunden werden.

Ihr Team von Solartechnik Bayern

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